Guido L. Osterheider

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht  

 



Mitgliedschaften: 

Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI)





Die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) befasst sich mit
Fragen im Bereich der Schnittstelle zwischen Informatik und EDV-Technik einerseits
sowie Recht und Wirtschaft andererseits. Sie hat sich die Förderung der
Zusammenarbeit von Lehre, Forschung und Praxis insbesondere folgende Aufgabe
gestellt:


  • Rechtsfragen der Informationsverarbeitung,
  • Einsatz der Informationstechnik im Rechtswesen und
  • Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Informationstechnik

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Mitglied der Deutschen Anwaltsvereins und der Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht






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Publikationen von Rechtsanwalt Osterheider:

  • ITRB 2015, 124-126
    Der Service as before-Grundsatz im Outsourcingvertrag
  • FA 2004, Heft 2
    Die Meldepflicht nach § 37b SGB III bei Änderungskündigungen
  • FA 2004, Heft 6
    Die Schwerbehinderung als  überflüssiges Sozialauswahlkriterium im § 1 Abs. 3 KSchG?